GewerbeSchutz

Liquide bleiben: Finanzieller Schutz für Unternehmen

Mit einem Investitionskredit und Kontokorrentkredit sind Sie als Selbstständiger oder freiberuflich Tätiger jederzeit liquide.

Die GewerbeSchutz Versicherung der ProTect Versicherungs AG

Individueller und finanzieller Schutz für Sie und Ihr Unternehmen

Mit einem Investitions- und Kontokorrentkredit sind Sie nicht nur jederzeit liquide, sondern können flexibel auf die Anforderungen Ihres Geschäftsbetriebes reagieren. Die Rückführung dieser Finanzierungen ist maßgeblich von der Ertragslage Ihres Unternehmens abhängig. Was aber, wenn Sie oder einer Ihrer leitenden Angestellten längerfristig ausfällt oder sogar ganz wegbricht? Was passiert bei Insolvenz, weil zum Beispiel Ihre Kunden nicht mehr zahlen können? Damit Sie persönlich und Ihr Unternehmen frühzeitig abgesichert sind, ist es wichtig, rechtzeitig mit dem KreditSchutz Gewerbe und dem KontoSchutz Gewerbe vorzusorgen.

Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick

  • Sie erhalten Ihre selbstständige Tätigkeit im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder schweren Krankheit von Ihnen oder Ihren leitenden Angestellten und sichern somit Ihre Existenz.
  • Frühzeitige und umfassende Absicherung Ihrer Angehörigen im Todesfall
  • Minimieren Sie die finanziellen Folgen nach einer unabwendbaren Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit aus einem wirtschaftlichen Grund.
  • Sie wählen Ihr individuelles Sicherheitspaket aus, das zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

Produkthighlights der GewerbeSchutz-Absicherung

  • Mit dem KontoSchutz Gewerbe sichern Sie sich und Ihr Unternehmen im Rahmen eines gewerblichen Kontokorrentkredites ab.
  • Der KreditSchutz Gewerbe dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Investitionskredit.
  • Die Absicherung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
  • Eine mehrmalige Arbeitsunfähigkeit ist abgesichert.

Fragen und Antworten

Selbstständige oder freiberuflich Tätige können ihr Unternehmen individuell gegen das Risiko  

  • Insolvenz (INS)

und sich selbst und Ihre leitenden Mitarbeiter gegen die Risiken

  • Tod
  • Arbeitsunfähigkeit (AU)
  • Dread Disease (DD – Schwere Erkrankungen)

absichern. Das Risiko „Insolvenz“ kann nur in Verbindung mit einem anderen Absicherungsbaustein (Tod, Arbeitsunfähigkeit und/oder Dread Disease) abgeschlossen werden. Alle weiteren Risiken sind einzeln und frei kombinierbar absicherbar.

Scheidet eine versicherte Person aus ihrem Unternehmen aus, muss dies den Versicherern mitgeteilt werden. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz für die ausgeschiedene Person. Der neue Mitarbeiter kann dann zusätzlich abgesichert werden.

Versicherbar sind die nachfolgend genannten Personen:

  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Landwirte

in den Unternehmensformen:

  • Einzelunternehmer
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • GmbH & Co. KG
  • Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesetz (PartGG)

Mindesteintrittsalter: 18 Jahre
Höchsteintrittsalter: 59 Jahre
Höchstendalter: 65 Jahre

Abhängig vom zugrundeliegenden Versicherungsprodukt wird es in einem Einmalbeitrag (KreditSchutz Gewerbe - der ggf. im Investitionskredit mitfinanziert werden kann) oder als laufender Beitrag (KontoSchutz Gewerbe) gezahlt.

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Versicherungsleistungen nur in Auszügen darstellen können. Die vollständigen, rechtlich verbindlichen Inhalte entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.